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Forum "Sonstiges / Diverses" - Anteilige Rückzahlung
Anteilige Rückzahlung < Sonstiges / Diverses < Vorhilfe
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Anteilige Rückzahlung: Formel
Status: (Frage) reagiert/warte auf Reaktion Status 
Datum: 13:47 Mi 04.12.2013
Autor: Cowles

Liebes Forum,

ich hoffe das richtige Unterforum gewählt zu haben, und auch überhaupt hier diese Frage stellen zu dürfen.
Leider komme ich nicht auf die Formel zur Berechung einer anteiligen Rückzahlung. Habe es durch Überlegen und Rumprobieren in Excel und Stift+Papier versucht, ebenfalls versucht, etwas durch googeln rauszufinden, leider ohne Erfolg.
Vielleicht kann jemand von euch weiterhelfen :)

In unserer 5er WG haben wir eine Heizkostenrückzahlung erhalten (yay!). Bei einer *Nach*zahlung würde mir die Berechung keine Probleme bereiten. Ich versuche es mal möglichst schul-nah zu formulieren:

1. Es gibt eine Rückzahlung R in Höhe von 100 Euro (wir erhalten das Geld vom Vermieter zurück).

2. In der Wohngemeinschaft wohnen 5 Personen, für jede ist der individuelle Verbrauch V bekannt.
V1 = 100
V2 = 100
V3 = 200
V4 = 200
V5 = 600

3. Der Gesamtverbrauch beträgt demnach 1000 Einheiten.

Frage: Mit welcher Formel kann ich berechnen, welchen Anteil der Rückzahlung die jeweilige Person erhält?


Besten Dank schonmal!
Lg, Cowles


PS: Ich habe bereits versucht, mit Prozentwerten zu arbeiten; diese umzukehren und anderes, leider ohne Erfolg. Die o.g. Werte sind natürlich vereinfacht und nicht die Werte die mir vorliegen.
PPS: Ich habe diese Frage in keinem Forum auf anderen Internetseiten gestellt.

        
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Anteilige Rückzahlung: Wo der Haken ist
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 14:15 Mi 04.12.2013
Autor: Cowles

...den prozentualen Verbrauch berechnen ist kein Ding. (V1= xx %; V2 = xx %; usw.). Nur ist das ja nicht der Anteil an der Auszahlung (Bei einer *Nach*zahlung wäre es hier erledigt).
Und die Umkehrung, d.h. "1 - Prozentwert" ist es wohl auch nicht.


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Anteilige Rückzahlung: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 16:29 Mi 04.12.2013
Autor: leduart

Hallo
beiRückzahlung oder Nachzahlung ist doch dieselbe Rechnung, wenn vorher einer  hier V5 50§ bezahlt hat, mu9 er auch 50% der Rockzahlung krieben, warum denkst du was anderes?
Gruß leduart

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Anteilige Rückzahlung: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 18:15 Mi 04.12.2013
Autor: Cowles

Es haben alle V1 bis V5 den gleichen Anteil gezahlt. Also jeder zahlt im Monat pauschal z.B. 20 Euro an Heizkosten.
Bei der Abrechnung erhalten wir die tatsächlichen Verbrauchswerte der einzelnen V1 bis V5, wie oben aufgelistet.
D.h. jeder der 5 Personene zahlt 20% der Kosten ein, aber verbraucht am Ende verschiedene Prozent des Gesamtverbrauchs.

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Anteilige Rückzahlung: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 19:31 Mi 04.12.2013
Autor: leduart

Hallo
dann müßt ihr die Gesamtjahreskosten -minus den  den 100€ prozentual verteilen,
dann fesstellen wieviel jeder bezahlt hat und  und die 100 dann wieder jeder 20% d,h, wahrscheinlich bekommen alle außer V5 noch Geld von ihr. /es sei denn sie bezahlt Gemeinschaftsräome.
Gruß leduart

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Anteilige Rückzahlung: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 21:24 Mi 04.12.2013
Autor: Cowles

Besten Dank!
Genau, wir müssen dann wohl individuell schauen, wer wie stark abweicht von den pauschalen 20% Grundbeitrag.
Ich glaube jetzt ist es klarer :)


Bezug
        
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Anteilige Rückzahlung: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 21:26 Mi 04.12.2013
Autor: Cowles

/topic closed

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