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Forum "Politik/Wirtschaft" - Thema Recht
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Thema Recht: Idee
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 20:15 Fr 13.11.2015
Autor: NinaAK13

Aufgabe
Hat jemand eine Idee, was die Hierarchie der Rechte im Folgenden bedeutet?

Hallo, wir haben gerade in Wirtschaft das Thema Recht. Auf einem Arbeitsblatt "Übersicht über den Aufbau der Gerichte in Deutschland" stehen die obersten Gerichte und ihre Sitze, sowie die Hierarchie der Rechte.
Also:

Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe und dann drunter in einer Pyramide angeordnet die Hierarchie der Rechte:
24 OLG
115 LG
693 AG


Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt
19 LAG
123 ArbG

Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)in Leipzig
16 OVG
52 VG

Bundessozialgericht (BSG) in Kassel
16 LSG
69 SG

Bundesfinanzhof (BFH) in München
19FG


Jetzt ist meine Frage was mir diese Angaben bei der Hierarchie der Rechte sagen, und was die Zahlen und Abkürzungen bedeuten?

Und kennt jemand die jeweiligen Rechtsstreitigkeiten, die verhandelt werden?

        
Bezug
Thema Recht: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 05:17 Sa 14.11.2015
Autor: Josef

Hallo Nina,

> Hat jemand eine Idee, was die Hierarchie der Rechte im
> Folgenden bedeutet?

>  24 OLG

> Jetzt ist meine Frage was mir diese Angaben bei der
> Hierarchie der Rechte sagen, und was die Zahlen und
> Abkürzungen bedeuten?

Dass das Grundgesetz ranghöher ist als die einfachen förmlichen Bundesgesetze, folgt aus Art. 20 Abs. 3 GG.


Zahl = Anzahl der Gericht.

Es gibt 24 Oberlandesgerichte in den 16 Ländern.

OLG = Oberlandesgericht

>  
> Und kennt jemand die jeweiligen Rechtsstreitigkeiten, die
> verhandelt werden?

"Abkürzung OLG, in Deutschland ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit (zwischen dem Landgericht und dem Bundesgerichtshof), als höheres Gericht der Länder meist für den Bezirk mehrerer Landgerichte zuständig."

(c) wissenmedia GmbH, 2010


"Oberlandesgericht, Berufungsinstanz (zweite Instanz) für Berufungen gegen erstinstanzliche Urteile der Landgerichte in Zivil- und in Strafsachen. In Zivilsachen ist das Oberlandesgericht (OLG) zuständig für Beschwerden und Berufungen gegen Entscheidungen der Amtsgerichte in Familiensachen. Vor dem OLG herrscht Anwaltszwang.

Bei Strafsachen ist das OLG in erster Instanz zuständig für schwere Straftaten wie Hochverrat, Friedensverrat, Völkermord und Straftaten gegen ausländische Staatsvertreter oder gegen inländische Verfassungsorgane. Außerdem ist es zuständig für Straftaten wie Mord, Totschlag und gemeingefährliche Straftaten (z. B. Brandstiftung mit Todesfolge), wenn diese Straftaten von der organisierten Kriminalität begangen wurden oder die innere Sicherheit der Bundesrepublik gefährden und der Generalbundesanwalt wegen der besonderen Bedeutung des Falles die Verfolgung übernimmt. Der Generalbundesanwalt übt das Amt des Staatsanwaltes am OLG aus.

Als zweite Instanz ist das OLG auch zuständig für die Revision gegen Berufungsurteile der Landgerichte oder gegen Urteile der Amtsgerichte."

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Viele Grüße
Josef

Bezug
                
Bezug
Thema Recht: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 11:10 Sa 14.11.2015
Autor: NinaAK13

Super, vielen Dank!

liebe Grüße,

Nina

Bezug
                        
Bezug
Thema Recht: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 12:28 Sa 14.11.2015
Autor: Josef

Hallo Nina,

> Super, vielen Dank!
>  

Gern geschehen!


Viele Grüße
Josef

Bezug
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