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Forum "Jura" - Weiterfressender Mangel
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Weiterfressender Mangel: Stoffgleichheit
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 23:42 Mi 11.07.2012
Autor: nicom88

Hi,

ich komme mit folgender Formulierung nicht ganz klar:
Deckt sich der spätere Schaden mit dem ursprünglichen Mangelunwert, dann besteht Stoffgleichheit.
Mangelunwert ist die im Mangel verkörperte Entwertung der Sache für das Äquivalenzinteresse.

Dazu Beispiele:
- Ein Fahrstuhl soll eine bestimmte Nutzlast haben. Vertraglich vereinbart sind 50 Tonnen; aufgrund eines (Material-)Fehlers beträgt die tatsächliche Nutzlast nur 12 Tonnen.
Hier liegt der Schaden in der geringeren Nutzlast; der Mangelunwert liegt jedoch auch in der geringeren Nutzlast (sofern Reparatur nicht möglich war wg. Unwirtschaftlichkeit oder ...). Insofern ist Stoffgleichheit gegeben?

- Selbiges Beispiel, aber die Nutzlast verringert sich beim Betrieb auf Grund eines (Material-)Fehlers sukzessive.
Wie liegt der Fall hier? Grds. müssten diese beiden Fälle gleich zu behandeln sein, da ja von vornherein die geringere Nutzlast auf Grund des (Material-)Fehlers feststeht.

- Wäre eine Reparatur möglich gewesen, dann würde Stoffgleichheit nicht gegeben sein, richtig?

Vielen Dank und liebe Grüße!

        
Bezug
Weiterfressender Mangel: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 12:25 Do 12.07.2012
Autor: Josef

Hallo nicom88,

>
> ich komme mit folgender Formulierung nicht ganz klar:
> Deckt sich der spätere Schaden mit dem ursprünglichen
> Mangelunwert, dann besteht Stoffgleichheit.
> Mangelunwert ist die im Mangel verkörperte Entwertung der
> Sache für das Äquivalenzinteresse.


Stoffgleichheit ist anzunehmen, wenn die Sache wegen des Mangels von Anfang an völlig wertlos ist oder der Mangel nicht in wirtschaftlich vertretbarer Weise behoben werden kann.



>
> Dazu Beispiele:
> - Ein Fahrstuhl soll eine bestimmte Nutzlast haben.
> Vertraglich vereinbart sind 50 Tonnen; aufgrund eines
> (Material-)Fehlers beträgt die tatsächliche Nutzlast nur
> 12 Tonnen.

> Hier liegt der Schaden in der geringeren Nutzlast; der
> Mangelunwert liegt jedoch auch in der geringeren Nutzlast
> (sofern Reparatur nicht möglich war wg.
> Unwirtschaftlichkeit oder ...).

[ok]

> Insofern ist
> Stoffgleichheit gegeben?


[ok]


>
> - Selbiges Beispiel, aber die Nutzlast verringert sich beim
> Betrieb auf Grund eines (Material-)Fehlers sukzessive.

> Wie liegt der Fall hier? Grds. müssten diese beiden Fälle
> gleich zu behandeln sein, da ja von vornherein die
> geringere Nutzlast auf Grund des (Material-)Fehlers
> feststeht.


[ok]


>
> - Wäre eine Reparatur möglich gewesen, dann würde
> Stoffgleichheit nicht gegeben sein, richtig?
>

[ok]

Zu bedenken ist aber, dass die Sache (Aufzug) wegen des Mangels nicht von Anfang an völlig wertlos ist. Im zweiten Fall kann der Aufzug bei 50 Tonnen  noch eingeschränkt genutzt werden. Dies ist im ersten Fall bei 50 Tonnen nicht möglich. Stoffgleichheit liegt aber auch vor, wenn der Mangel nicht in wirtschaftlich vertretbarer Weise behoben werden kann.








Viele Grüße
Josef

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